Was Sie beim Hausverkauf auch in steuerlicher Hinsicht beachten müssen

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Erben Sie ein Haus, in dem Sie nicht wohnen wollen, ergibt der Weiterverkauf Sinn. Informieren Sie sich zuvor, welche Steuern beim Hausverkauf anfallen. Ein Beispiel ist die seit Jänner 2016 erneuerte Immobilienertragssteuer.

Zeitpunkt und Dauer des Hausverkaufs: Was gibt es zu beachten?

Vor dem Verkauf einer Immobilie gibt es für deren Eigentümer zahlreiche Fragen zu klären:

  • Wann ist der beste Zeitpunkt für den Verkauf?
  • Wie viel Zeit nimmt dieser in Anspruch?
  • Wie läuft der Hausverkauf richtig ab?

Beim Verkauf eines Hauses ergibt sich der Preis aus der Nachfrage und dem Angebot. Bestenfalls nehmen Sie den Verkauf der Immobilie zum Zeitpunkt einer hohen Nachfrage in Angriff. Sind die Baufinanzierungszinsen niedrig, ist dies ebenfalls ein willkommener Faktor.

Betrachten Sie vor dem Verkauf die aktuelle Marktlage in Ihrer Region, um den bestmöglichen Zeitpunkt für ein Inserat herauszufinden. Rechnen Sie mit einem halben bis ein Jahr, bis Ihre Immobilie verkauft ist. Wie Sie die Dauer des Hausverkaufs verkürzen, verrät Ihnen Arealita. Der Immobilienmakler aus Innsbruck bietet Ihnen eine kostenfreie Erstberatung sowie eine rechtssichere Abwicklung beim Kauf oder Verkauf eines Hauses.

Wie gehen Sie beim Immobilienverkauf vor?

Der Verkauf eines Hauses gliedert sich in drei Phasen:

  • Vorbereitung,
  • Vermarktung,
  • Abwicklung.

Bedenken Sie, dass der Privatverkauf mit einem hohen Zeitaufwand einhergeht. Um sich diesen zu sparen, wenden Sie sich an einen professionellen Makler. Beim Vorgespräch verschafft er sich einen ersten Eindruck von Ihrer Immobilie und dem Verkaufsziel. Anschließend folgen die Aufbereitung der relevanten Unterlagen sowie die Immobilienbewertung.

Veranlassen Sie die Vermarktung der Immobilie, stellen Sie sich auf Besichtigungstermine mit Kaufinteressenten ein. Sobald die Verkaufsverhandlungen enden, klären Sie die Vertragsdetails und wenden sich an einen Notar. Abschließend folgt die Übergabe des Objektes.

Mit welchen Steuern ist beim Verkauf eines Gebäudes zu rechnen?

Finden Sie für Ihr Haus einen Käufer, fallen auf sämtliche Gewinne beim Immobilienverkauf Steuern an. Dies ist der Betrag, der sich aus der Differenz der Kosten für die Anschaffung und dem Erlös ergibt. Welche Immobilienertragssteuer sich bei Ihrem Hausverkauf ergibt, hängt vom Kaufdatum der Immobilie ab. Lag dieses vor dem 31. März 2002, beträgt die Einkommenssteuer beim Verkauf 4,2 Prozent.

Das Haus gilt als Neufall, wenn der Erwerb nach dem genannten Datum stattfand. Verkaufen Sie es, fällt der volle Steuersatz in Höhe von dreißig Prozent an. Sofern die Immobilie aus einer Schenkung oder Erbschaft stammt, orientiert sich die Höhe der Einkommenssteuer am letzten entgeltlichen Anschaffungszeitpunkt.

Wann verkaufen Sie Ihr Haus steuerfrei?

Nicht bei jedem Hausverkauf entfällt die Immobilienertragssteuer. Handelt es sich bei der Immobilie um Ihren Hauptwohnsitz, fallen bei deren Verkauf keine Steuern an, sofern Sie in den letzten beiden Jahren das Gebäude ohne Unterbrechung bewohnten. Durch die „5 aus 10-Regelung“ ist dies ebenso, wenn die Immobilie in den letzten zehn Jahren ununterbrochen über fünf Jahre Ihr Hauptwohnsitz war.

Zudem veräußern Sie eine Immobilie steuerfrei, wenn die Herstellerbefreiung bei einem von Grund auf neu errichtetem Haus greift. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie dafür ein Bauunternehmen beauftragten. Allerdings müssen Sie das Risiko allfälliger Kostenüberschreitungen selbst getragen haben. Die Herstellerbefreiung findet keine Anwendung, wenn Sie ein bestehendes Gebäude fertigstellen oder vollständig renovieren. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie die Immobilie in den vergangenen zehn Jahren als Einnahmequelle beispielsweise durch Vermietung nutzten. In dem Fall greift die Steuerbefreiung für den nicht vermieteten Teil des Hauses.

Ist eine Hauptwohnsitzbefreiung nicht anwendbar, fällt eine Immobilienertragssteuer weiter auf das Grundstück an. Zudem bleibt der Hausverkauf bei einer Enteignung oder Tauschvorgängen steuerfrei. Die Immobilienertragssteuer fällt nur bei entgeltlichen Änderungen der Eigentumsverhältnisse an. Bei einer Schenkung oder Erbschaft betrifft diese Sie nicht.

Fazit

Beim Verkauf eines Hauses prüfen Sie im Vorfeld das Marktgeschehen. Die Dauer sowie der Ablauf des Immobilienverkaufs hängen von unterschiedlichen Faktoren ab. Veräußern Sie gewinnbringend ein Gebäude, das Sie nach März 2002 kauften, fällt eine Immobilienertragssteuer in Höhe von 30 Prozent an.

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