Der Verkauf einer Immobilie stellt Verkäufer vor eine große Herausforderung. Zum einen muss das Objekt erst einmal bewertet werden, um einen realistischen Kaufpreis aufrufen zu können, ohne Verlust zu machen oder Käufer mit überzogenen Summen abzuschrecken. Ferner ist die Rechtslage beim Verkauf ohne Makler Thema, vor allem dann, wenn Interessenten sich selbst kaum auskennen. Ebenfalls nicht zu unterschätzen ist eine mögliche emotionale Bindung zur Immobilie, in der der Verkäufer vielleicht selbst über Jahre gewohnt hat.
Was ist beim Verkauf ohne Makler essenziell?
Insbesondere der erstmalige Immobilienverkauf bringt spezielle Aufgaben mit sich. Wichtig dabei ist, dass der Verkäufer schon im Vorfeld so viele Informationen wie nötig sammelt und den Ablauf koordiniert.
Bewertung des Verkaufsobjekts
Wer sein Haus ohne Makler verkaufen möchte, der muss erst einmal herausfinden, was der aktuelle Marktpreis des Objekts ist. Hierbei kann schon einmal eine Suche im Internet helfen, vergleichbare Angebote zu finden und eine grobe Wertschätzung vorzunehmen. Allerdings bedeutet das freilich nicht, dass diese Einschätzung auch realistisch ist. Hilfreich ist zu Beginn ebenso, Familie, Freunde, Arbeitskollegen oder auch Bekannte aus dem Vereinsleben zu fragen, was sie bereit wären, für die entsprechende Immobilie zu bezahlen. Um jedoch sicher sein zu können, ist eine professionelle Immobilienbewertung sinnvoll. Hierfür gibt es gute Angebote für ein schnelles Vergleichswertverfahren, das beim Verkauf absolut ausreichend ist. Es bietet einen verlässlichen Hinweis auf den zu erzielenden Preis.
Homestaging
Unter Homestaging versteht man das professionelle Herrichten von Räumen einer Immobilie zum Zweck der Verkaufsförderung. Selbstverständlich kann jeder, der ein Haus ohne Makler verkaufen möchte, diese Objektvorbereitung auch selbst vornehmen. Hierbei gilt es, das Kaufinteresse durch das Arrangement der Innenräume zu verbessern. Zudem brauchen Verkäufer Fotos für Inserate im Internet oder das Exposé. Selbstredend ist es wichtig, die Immobilie zwar wohnlich, aber nicht zu persönlich zu gestalten. Das bedeutet, Familienfotos und andere persönliche Gegenstände haben im Objekt nichts mehr verloren. Generell geht es darum, dem Interessenten eine Immobilie zu offerieren, die er sich als sein neues Zuhause vorstellen kann, ohne durch die individuellen Erinnerungen der Vorbesitzer beeinflusst zu werden.
Verkaufsunterlagen erarbeiten
Für das Exposé sowie für die Verkaufsunterlagen werden eine Vielzahl von Daten wie etwa der Wert des zu verkaufenden Objekts benötigt. Bei der Beschreibung ist es hilfreich, sich einer bildhaften Sprache zu bedienen. Die Beschreibung der Immobilie kann dabei sehr gut mit aktuellen Bildern ergänzt werden. Für die Fotoaufnahme ist nicht nur das Arrangement der Möbel wichtig, sondern vor allem gute Lichtverhältnisse. Wer möchte, kann hierfür einen professionellen Fotografen engagieren.
Kerndaten in den Unterlagen sollten sein:
- Grundbuchauszug
- Wohnfläche des Objekts
- Baujahr der Immobilie sowie Anzahl von Zimmern, Badezimmern und Toiletten
- Keller mit Kellerräumen
- Energienachweis
- Eine Grundrisszeichnung inklusive etwaiger Terrassen, Balkone oder Gartenflächen
- Nachweise der Instandhaltung, Umbauten, Sanierungen der vergangenen Jahre
- Aktuelles Wertgutachten
Inserieren, besichtigen, verkaufen
Um den Immobilienverkauf publik zu machen, nutzen clevere Verkäufer heute nicht nur mehr Printmedien oder Mundpropaganda. Zentrales Werkzeug, um Interessenten zu finden, ist das Internet und die vielen Immobilienportale.
Termine zur Besichtigung sollten immer gut geplant werden. Zum jeweiligen Zeitpunkt muss das Objekt sauber und vorbereitet sein. Auch hilft eine entspannte Atmosphäre. Ferner müssen Informationsunterlagen sowie Exposés stets griffbereit sein.
Am Ende muss dann ein Kaufvertrag erstellt werden. Für diesen wenden sich Verkäufer an einen Notar oder Rechtsanwalt. Vor der Unterschrift bietet sich eine weitere Besichtigung an, um letzte Unklarheiten zu beseitigen. Unterzeichnet wird der Kaufvertrag dann im Beisein des Notars. Nach Abwicklung der Zahlungsmodalitäten und dem Geldeingang kann auch der Grundbucheintrag geändert werden und die Schlüsselübergabe stattfinden.