Steuer: So kann man seine Immobilie günstig vermieten

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Befindet sich ein Ferienhaus im eigenen Besitz, bietet dieses nicht nur ein überaus hohes Maß an Erholung – wird die Immobilie vermietet, können durch sie ebenfalls zusätzliche Einnahmen generiert werden. Eine besonders hohe Nachfrage erleben in diesem Zusammenhang aktuell beispielsweise Luxus Immobilien auf Mallorca.

Allerdings gehen mit diesen Einnahmen selbstverständlich auch entsprechende Forderungen durch das Finanzamt einher. Welche Steuerregelungen bei der Vermietung eines Hauses oder einer Wohnung grundsätzlich zu beachten sind, erklärt der folgende Beitrag.

Immobilienerwerb: Nutzungszweck frühzeitig festlegen

Unabhängig davon, ob es sich um eine Immobilie in den Alpen, an der Ost- oder der Nordsee handelt – ein Ferienhaus zu besitzen, stellt für viele Menschen einen echten Traum dar.

Allerdings wissen viele von ihnen nicht, dass vor allem mit der Vermietung von Ferienimmobilien komplexe Steuerregeln einhergehen. Ob eine Versteuerung der durch die Immobilienvermietung erzielten Einnahmen nötig ist und für welche Kosten eine Anerkennung durch das Finanzamt erfolgt, ist vor allem von dem hauptsächlichen Nutzungszweck des Objekts abhängig. Dieser sollte demnach idealerweise bereits so frühzeitig wie möglich festgelegt werden.

Vermietung oder ausschließliche Privatnutzung?

Wird eine Immobilie ausschließlich privat genutzt, gestaltet sich die Situation hinsichtlich der Steuerregelungen recht einfach. Angesetzt werden können im Rahmen der Steuererklärung dann die Ausgaben, welche für den ständigen Wohnsitz über das Jahr angefallen sind, wie beispielsweise Kosten für die Dienste von Handwerkern.

Wesentlich komplexer zeigt sich die Situation jedoch, wenn die Wohnung oder das Haus an wechselnde Besucher vermietet wird. Sämtliche Einkünfte, die auf diese Art und Weise erzielt werden, müssen dem Finanzamt selbstverständlich gemeldet werden. Die Kosten, welche den Besitzern durch das Vermieten entstehen, dürfen gegen diese jedoch aufgerechnet werden.

Dafür muss allerdings die Voraussetzung erfüllt werden, dass plausibel dargelegt werden kann, dass sich langfristig durch die Vermietung Gewinne erzielen lassen und nicht nur Verluste durch hohen Ausgaben erzeugt werden, um eine Reduzierung der generellen Steuerlast zu erwirken.

Die Versteuerung bei einer Vermietung eines Ferienobjektes

Wird eine eigene Immobilie an Feriengäste vermietet, müssen im Rahmen der Steuererklärung die so erzielten Einnahmen angegeben werden. Durch das Finanzamt wird dann überprüft, ob eine langfristige Gewinnabsicht vorliegt. Kommt diese Prüfung zu dem Ergebnis, dass langfristig eher Verluste durch die Ferienimmobilie drohen, werden die entstehenden Kosten für diese Immobilie von dem Finanzamt nicht anerkannt.

Wird die Immobilie jedoch ausschließlich vermietet, ist ein steuerliches Absetzen aller Kosten, die in diesem Zusammenhang anfallen, möglich. Sobald das Ferienhaus allerdings auch privat genutzt wird, kommt es zu einer Aufteilung der Kosten. Zu berücksichtigen ist außerdem, dass nicht nur die Einkommenssteuer anfallen kann, sondern eventuell ebenfalls die Gewerbe-, die Umsatz- oder die Zweitwohnungssteuer.

Kompetente Prüfung durch einen Steuerberater

Ob es sich als finanziell lohnenswert zeigt, eine Ferienvermietung der eigenen Immobilie zu betreiben, sollte im Vorfeld im Zuge einer Beratung durch einen kompetenten Steuerberater geprüft werden. Mit seiner Unterstützung lässt sich eine langfristige Gewinnprognose erstellen, außerdem hilft er hinsichtlich den Konditionen für die Selbstnutzung und die Vermietung.

Nicht zu vernachlässigen ist außerdem, dass durch den Steuerberater berechnet werden kann, ob im Rahmen der Vermietung des Objekts ebenfalls die Zahlung der Umsatzsteuer nötig wird.

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