2 mögliche Fallstricke beim Immobilienverkauf

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Eine Immobilie zu verkaufen, ist für Laien in den meisten Fällen eine einmalige Angelegenheit. Dementsprechend wenig Erfahrung haben sie auch damit. Auf den ersten Blick sieht vielleicht alles ganz einfach aus. Doch wer nicht mit allen aktuellen Regelungen vertraut ist, kann schnell Fehler machen, die in weiterer Folge viel Geld kosten können. Folgende Fallstricke passieren dabei immer wieder.

#1: Die Wertermittlung nach dem Prinzip „Pi mal Daumen“ vornehmen

Die Milchmädchenrechnung erfolgt meistens nach den folgenden Schritten: Zunächst wird in Tageszeitungen und entsprechenden Internetportalen recherchiert, für welchen Kaufpreis vergleichbare Objekte in der Gegend angeboten werden. Daraufhin wird der Zustand der eigenen Wohnung analysiert und dementsprechend ein paar Tausender draufgeschlagen oder abgezogen. Beispielsweise wird eine Wertsteigerung aufgrund einer hochwertigen Badezimmereinrichtung einkalkuliert oder etwas abgezogen, weil der Boden im Wohnzimmer dringend erneuert werden müsste. Zur endgültigen Ermittlung werden auch noch die Verkaufspreise ehemaliger Nachbarn herangezogen, die davon erzählt haben, dass sie ihre Wohnung teuer an den Mann gebracht haben.

Das Ergebnis ist ein Preis fernab jeglicher Realität. Denn erstens sind die angebotenen Immobilien in den Tageszeitungen und im Internet noch lange nicht verkauft und zweitens sprechen nicht immer alle Nachbarn die Wahrheit, weil sie sich eventuell dafür schämen, keinen guten Preis beim Verkauf erzielt zu haben. In die Bewertung einer Immobilie fließen oftmals Faktoren ein, die für Laien gar nicht ersichtlich sind. Genau aus diesem Grund sollte man sich bei der Wertermittlung vom Profi beraten lassen.

#2: Die Immobilie selbst verkaufen

Wozu einen Makler engagieren, wenn die wichtigsten Schritte auch selbst erledigt werden können? Eine Immobilie zu verkaufen ist schließlich keine Raketenwissenschaft und die Kosten für den Makler können so auch locker eingespart werden.

So oder so ähnlich sind die Gedanken vieler Personen, die ihre Immobilie verkaufen möchten. Nachdem sie einen ungefähren Wert ermittelt haben, suchen sie sich eine Seite im Internet, auf der sie das Objekt möglichst kostenfrei inserieren können. Sie fotografieren jeden Raum einmal ab und schreiben auch ein paar Angaben zu Größe und Zustand der Wohnung dazu.

Nach ein paar Tagen melden sich die ersten Interessenten. Sie beginnen damit, bereits am Telefon bohrende Fragen zu stellen. Ob die Wohnung einen Energieausweis hat? Keine Ahnung! Trotz der mäßigen Auskunft möchten sich einige Interessenten die Wohnung vor Ort ansehen. Erst jetzt bemerken die meisten Verkäufer, wie mühsam sich die Terminvereinbarung und in weiterer Folge die tatsächliche Besichtigung und das Interessentenmanagement gestaltet.

Richtig, ein Makler kostet Geld. Doch in den meisten Fällen amortisiert sich diese Investition durch den höheren Verkaufspreis, der dadurch erzielt werden kann und durch die Vielzahl an Aufgaben, die einem die komplette Last abnehmen. Die Arbeit des Maklers beginnt mit der Erstellung eines professionellen Exposés und endet mit der Begleitung des Verkäufers zur notariellen Beglaubigung des Vertrags und der endgültigen Wohnungsübergabe, für die er ein professionelles Übergabeprotokoll erstellt hat.

#3: Einen allgemeinen Vertrag aus dem Internet downloaden

Ein Verkaufsvertrag im Zusammenhang mit einer Immobilie ist eine heikle Angelegenheit, die den Profis überlassen werden sollte. Fehler und Nachlässigkeiten können einen hier teuer zu stehen kommen oder sogar zu einer möglichen Rückabwicklung des Vertrages führen. Was bleibt, sind enorme Kosten und die Verkaufsaktivitäten müssen wieder von vorne beginnen.

Ein häufiger Fehler von Verkäufern ist es, die Schlüssel für die Wohnung zu früh aus der Hand zu geben, weil der zukünftige Eigentümer beispielsweise bereits mit den Renovierungsarbeiten beginnen möchte. Der Schlüssel sollte immer erst dann herausgerückt werden, wenn der volle Kaufpreis für die Wohnung bezahlt wurde. Denn kommt es in weiterer Folge zu Unstimmigkeiten und scheitert der Verkauf, ist zu klären, wer nun die Kosten für die Renovierung übernimmt.

Vor dem Notar sollten sich Käufer und Verkäufer den Vertrag gemeinsam durchgelesen haben und es sollte Einigkeit zu allen Punkten herrschen. Solange das nicht der Fall ist, müssen die Verhandlungen fortgesetzt und der Vertrag entsprechend angepasst werden. Das ist zwar mühsam, schützt aber davor, dass ein Käufer vielleicht beim Notartermin im letzten Moment einen Rückzieher macht.

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