Welche Vorschriften gibt es in einer Kleingarten-Siedlung?

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Jedes Zusammenleben auf begrenztem Raum bedarf einiger Vorschriften. Was in einer Kleingarten-Siedlung erlaubt und verboten ist, regeln das Wiener Kleingartengesetz und die Gartenordnungen der jeweiligen Vereine.

Ist es erlaubt, im Kleingarten zu wohnen?

Kleingarten-Siedlungen bestehen aus mehreren privat zu pachtenden Parzellen sowie Gemeinschafts-Bereichen, die in der Regel die sanitären Anlagen beinhalten. Sie eignen sich üblicherweise nicht für den dauerhaften Bezug, sondern als Erholungsort und zum Gärtnern. Das ganze Jahr über auf der Parzelle zu wohnen, erlaubt ausschließlich Wien. Dafür benötigt der Pächter eine Genehmigung. Genau ist das im Wiener Kleingartengesetz geregelt. In manchen Bundesländern haben Nutzer die Möglichkeit, während der Sommermonate in ihr Kleingartenhaus zu ziehen.

Ein Haus im Kleingarten nach Vorschrift

Beabsichtigt der Pächter, eine Hütte oder einen Bungalow in seinen Kleingarten zu bauen, unterliegt dieses Vorhaben zahlreichen Vorschriften. Die jeweiligen Gesetze und Verordnungen der Gemeinden legen die maximal erlaubte Quadratmeter-Zahl für das Gebäude fest. Salzburg gestattet als Höchstmaß 14 Quadratmeter, Oberösterreich und Graz 35 und die Steiermark 40.

In Wien steht es den Kleingarten-Inhaber frei, ein Haus mit bis zu 50 Quadratmeter sowie einem Keller und einem Obergeschoss zu bauen. Darin wohnen sie auf Wunsch und mit Genehmigung ganzjährig. Die kleine Fläche optimal zu nutzen, erfordert Geschick. Mit einem Fertigteilhaus für Kleingartensiedlung, das mit einer verbauten Fläche von 49 Quadratmetern auskommt, gelingt das Unterfangen.

Gartenordnung regelt Nutzung der Parzelle

Die vom jeweiligen Kleingarten-Verein erstellte Gartenordnung regelt verschiedene Punkte, welche die Gestaltung und Nutzung der Parzelle betreffen. Noch vor zehn Jahren existierten strenge Vorschriften zur Bebauung des Grundstücks mit Obst-, Gemüsepflanzen und Rasen. Heute gibt es diese nur noch selten. Aktuelle Bestimmungen regeln beispielsweise die Höhe der Bäume, die vier bis fünf Meter nicht überschreiten sollte. Nuss- und Nadelbäume werfen zu viel Schatten, sodass manche Vereine das Anpflanzen nicht erlauben.

Verschiedene Kleingarten-Vereine verbieten es, Zäune aus Holz oder Draht anzubringen. Sie schreiben zudem eine Mindesthöhe von 1,50 Meter für Hecken zur Begrenzung des Grundstücks vor. Pools gestattet die Gartenordnung gewöhnlich einzig als leicht zu entfernende Becken. Ruhezeiten beachten die Nutzer der Anlage ebenfalls. Hält der Pächter die Vorschriften nicht ein, ermahnt ihn der Kleingarten-Verein schriftlich.

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